(Gültig ab August 2022)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „die AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem Vermarkter und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen für vom Vermarkter vermarktete Online-Medien inkl. Apps und mobile Webseiten über die digitale Buchungsplattform Easyads (im Folgenden “Plattform”), soweit in Textform nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit unter https://easyads.de/agb aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.
Die Erteilung von Werbeaufträgen über die digitale Buchungsplattform Easyads ist ausschließlich Unternehmern vorbehalten.
1.Definitionen
1.1 „Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist die Vereinbarung zwischen dem Vermarkter und dem Auftraggeber über die Schaltung und Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Werbemittel“ oder „Anzeige“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in Online-Medien zum Zweck der Verbreitung. Auftraggeber kann nur der Werbetreibende selbst sein.
1.2 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann unter anderem aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Grafik oder Text von denen aus auf das Angebot des Partners verlinkt wird.
1.3 „Vermarkter“ ist die Media Impact GmbH & Co. KG für sämtliche von ihr vermarkteten Online-Medien, auch wenn diese von Dritten betrieben werden.
1.4 „Nutzungsbasierte Online-Werbung“ im Sinne dieser AGB ist jedes Online-Werbemittel, das mit Hilfe personenbezogener Daten der tatsächlichen oder vermuteten Zuordnung zu einer bestimmten Zielgruppe ausgesteuert wird.
2. Registrierung, Nutzerkonto
2.1 Die Nutzung der Plattform zur Erteilung von Werbeaufträgen durch den Auftraggeber setzt eine Registrierung des Auftraggebers bei dem Vermarkter und die Einrichtung eines Nutzerkontos für die Plattform voraus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei einer nachträglichen Änderung der erhobenen Daten hat der Auftraggeber die betreffenden Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren oder – soweit dies nicht möglich ist – dem Vermarkter unverzüglich die Änderungen mitzuteilen.
2.2 Mit dem Absenden des Online-Registrierungsformulars gibt der Auftraggeber ein Angebot auf den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform mit dem Vermarkter ab. Der Vermarkter kann das Vertragsangebot durch eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber annehmen. Die Ermöglichung des Zugangs zur Plattform steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich. Mit Annahme des Angebotes kommt die Nutzungsvereinbarung zustande.
2.3 Der Zugang des Auftragsgebers zur Plattform ist nur mit Hilfe individueller Zugangsdaten möglich. Der Auftraggeber hat die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Auftraggeber die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies dem Vermarkter unverzüglich mitzuteilen.
3. Erteilung von Werbeaufträgen
3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auf der Plattform mit Hilfe der dort bereitgestellten Funktionen eigene Werbekampagnen zu konfigurieren und dabei u. a. die Laufzeit, das Budget, das zu verwendende Werbemittel, u. a. m. festzulegen. Mit dem Abschluss der Konfiguration und der Betätigung des Buchungs-Buttons gibt der Auftraggeber gegenüber dem Vermarkter ein Angebot auf den Abschluss eines Werbeauftrags ab. Der Vermarkter kann das Angebot durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Auftraggeber annehmen. Der Beginn der Ausspielung der gebuchten Werbekampagne durch den Vermarkter steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich. Mit Annahme des Angebotes des Auftraggebers durch den Vermarkter kommt der Werbeauftrag zustande.
3.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird der Vermarkter die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen.
3.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, mit Hilfe der hierfür auf der Plattform vorgesehenen Funktionen eine bereits vereinbarte bzw. bereits angelaufene Werbekampagne zu pausieren und später fortzusetzen. Möchte der Auftraggeber eine Kampagne endgültig stoppen, muss er den Werbeauftrag stornieren (vgl. hierzu Ziffer 16).
4. Anzeigenveröffentlichung
4.1 Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die vom Vermarkter vermarkteten Webseiten obliegt den jeweiligen Online-Medien. Der Vermarkter behält sich daher in Bezug auf gebuchte Werbemittel ein Schieberecht sowie das Recht, jederzeit die Struktur der Seiten und/oder die Bezeichnung der Bereiche zu ändern, vor. Sollen Werbemittel nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen der Online-Medien veröffentlicht werden, so bedarf es daher hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Vermarkter. Eine geringfügige Umplatzierung der Online-Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn die Umplatzierung keinen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels hat.
4.2 Werbemittel werden von dem Vermarkter standardmäßig Multiscreen (Website, mobile Website, App, Accelerated Mobile Pages, u. a.) angeboten und ausgeliefert. Der Vermarkter ist dabei in der Verteilung der Werbemittel über die Kanäle frei.
4.3 Werbemittel werden auch auf Non-Consent Traffic (Reichweiten ohne oder mit nur teilweise vorliegendem User Consent oder Reichweiten mit User Opt-Out zur Verarbeitung personenbezogener Daten) ausgeliefert.
4.4 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen wird grundsätzlich nicht zugesagt.
4.5 Der Vermarkter wird die Online-Werbemittel – abgesehen von vertraglichen Sondervereinbarungen – während des gebuchten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen des gebuchten Budgets bzw. der gebuchten Medialeistung in den Werberaum einstellen. Der Vermarkter wird dem Auftraggeber über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten Ad Impressions und/oder AdClicks in einem durch den Vermarkter vorgegebenen Format berichten.
4.6 In bestimmten Fällen gelingt es dem Vermarkter möglicherweise nicht, die von dem Auftraggeber gebuchte Anzahl an AdImpressions und/oder AdClicks innerhalb des vereinbarten Kampagnenzeitraums zu generieren, z.B. weil die von dem Auftraggeber gewählten Kampagneneinstellungen eine hinreichend breite Streuung der Werbemittel nicht ermöglicht haben. In einem solchen Fall erstattet der Vermarkter dem Auftraggeber den auf die Minderleistung entfallenden Anteil der gezahlten Vergütung zurück. Über die Rückerstattung der Vergütung hinausgehende Ansprüche stehen dem Auftraggeber wegen der Minderleistung nicht zu. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, über das die Vergütung an den Vermarkter gezahlt worden ist.
4.7 Für die Zählung der abrechnungsrelevanten Metriken ist jeweils die durch den von dem Vermarkter für die Ausspielung der Werbemittel verwendeten Adserver für AdImpressions und Klicks ermittelte Anzahl maßgeblich.
5. Pflichten des Auftraggebers, Kennzeichnung von Werbemitteln und Ablehnungsrecht des Vermarkters.
5.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, marken-, straf- und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten.
5.2 Im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 5.1 stellt der Auftraggeber den Vermarkter von allen etwaigen dem Vermarkter daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für den Vermarkter nicht.
5.3 Der Vermarkter behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel abzulehnen, insbesondere, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form Rechte Dritter oder die Interessen des Vermarkters verletzt. Die Ablehnung eines Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Bei Werbemitteln, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung der Online-Medien entsprechen, behält sich der Vermarkter im Sinne seines publizistischen Auftrages ein Einspruchsrecht vor. Werbemittel, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich eindeutig von der Grundschrift der Online-Medien unterscheiden und mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet sein. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als werbliche Veröffentlichung erkennbar sind, werden als solche vom Vermarkter mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
5.4 Es sind ausschließlich direkte Ziel-URL-Verlinkungen zulässig. Zwischenseiten, auf denen personenbezogene Daten abgezogen, oder über eine DMP (Data Management Plattform) etwaige Datenabgleiche stattfinden können, sind nicht zulässig. Ein Tracking des Users und das Setzen eines Cookies darf demnach erst auf der nachgelagerten Kunden-Landingpage des Werbetreibenden und unter Einbeziehung einer geeigneten Maßnahme zur Einholung der nötigen Rechtsgrundlagen des Nutzers erfolgen.
5.5 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), dürfen nicht über die Plattform verbreitet werden.
5.6 Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel verlinkt werden soll, aufrechtzuerhalten.
5.7 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Vermarkter hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, haftet der Vermarkter nicht für den dem Auftraggeber durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen (Inhalte) entstehenden Schaden.
5.8 Der Vermarkter ist berechtigt, die Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels zu unterbrechen, soweit der Auftraggeber die Inhalte, auf die mittels Hyperlinks aus dem Werbemittel heraus verlinkt wird, verändert hat und/oder der Verdacht auf ein rechtswidriges Werbemittel und/oder einen rechtswidrigen Inhalt einer der verlinkten Webseite und/oder die Verletzung von Rechten Dritter besteht und/oder der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist. Dies gilt insbesondere in Fällen der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen den Vermarkter oder den Auftraggeber wegen der Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels oder im Fall von Ermittlungen staatlicher Behörden wegen derartiger Inhalte. Der Vergütungsanspruch des Vermarkters bleibt hiervon unberührt.
6. Übermittlung von Online-Werbemitteln
6.1 Es obliegt dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere den von der Plattform unterstützten Formaten sowie den technischen Anforderungen der Plattform und den sonstigen technischen Vorgaben des Vermarkters zur Erstellung und Übermittlung von Online-Werbemitteln entsprechende Vorlagen einschließlich aller für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien (nachfolgend „Vorlagen“) vollständig, fehler- und virenfrei sowie rechtzeitig vor Veröffentlichung über die Plattform zur Verfügung zu stellen. Unerwünschte Veröffentlichungsresultate, die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Vorgaben und Empfehlungen des Vermarkters zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. Der Vermarkter ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
6.2 Kosten des Vermarkters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Vorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.
6.3 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Vorlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Vermarkter auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Vermarkter von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Vermarkters) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Vermarkter behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Vermarkter Schäden entstanden sind.
6.4 Falls die Motivprüfung ergibt, dass konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass ein Verstoß gegen Ziffer 5, Ziffer 6.1 oder 6.3 vorliegen könnte, wird der Vermarkter den Auftraggeber über diesen Verdacht informieren. Der Vermarkter hat in diesem Fall das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt erfolgt in Textform an die angegebene E-Mail-Adresse. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung über dasselbe Zahlungsmittel, über das die Vergütung an den Vermarkter gezahlt worden ist.
6.5 Wenn ein Werbeauftrag nicht oder falsch durchgeführt wird, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere Vorlagen nicht rechtzeitig, unvollständig und/oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert, gemäß Ziff. 6.3 gelöscht wurden oder technische Spezifikationen und Tracking Guidelines nicht umgesetzt wurden, hat der Vermarkter dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
7. Mängel, Haftung des Vermarkters
7.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Vermarkter hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn (a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder (b) diese für den Vermarkter nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Lässt der Vermarkter eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt von dem Werbeauftrag. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist der Rücktritt vom Werbeauftrag ausgeschlossen.
7.2 Festgestellte Mängel sind von dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
7.3 Der Vermarkter haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
(a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Vermarkters verursacht wurde.
(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermarkter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. In solchen Fällen ist die
Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
7.4 Alle gegen den Vermarkten gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
7.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermarkter unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Preise, Zahlungen
8.1 Preisangaben verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
8.2 Die Vergütung für die vereinbarten Vermarktungsleistungen ist mit Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist insoweit zur Vorleistung verpflichtet. Die Zahlung erfolgt über das vom Auftraggeber ausgewählte Zahlungsmittel.
9. Rabattvereinbarungen, konzernverbundene Unternehmen
Etwaige, mit dem Vermarkter bestehende Rabattvereinbarungen, an denen der Auftraggeber beteiligt ist, einschließlich Vereinbarungen über eine gemeinsame Rabattierung von Umsätzen konzernverbundener Unternehmen, finden auf über die Plattform erteilte Werbeaufträge keine Anwendung.
10. Rechteeinräumung und -garantie
10.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen, insbesondere seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, Rechte Dritter nicht verletzen; er erklärt insbesondere, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen sowie für die auf seiner Website veröffentlichten Inhalte erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein. Er stellt den Vermarkter insofern von allen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung frei. Dies umfasst auch die Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vermarkter mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
10.2 Der Auftraggeber räumt dem Vermarkter an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten die für die vereinbarte Veröffentlichung der Werbung erforderlichen, nicht ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, sowie das Recht auf Aufnahme und Abruf aus einer Datenbank und das Archivrecht, einschließlich aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Der Vermarkter erhält zudem zeitlich unbegrenzt das Recht zur Eigenwerbung für den Vermarkter und die Inhalte hierung zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, einschließlich des Rechts auf Aufnahme in und Abruf aus einer Datenbank sowie des Archivrechts. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt eingeräumt und sind frei auf Dritte übertragbar.
10.3 Diese Rechteeinräumung gilt ausdrücklich für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satellitennetze und Mikrowellen, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren (insbesondere WAN, LAN, WLAN, Breitband, UKW, GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA und DVB-T und DVB-H), -protokolle und -sprachen (wie zum Beispiel TCP/IP, IP, HTTP, WAP, HTML, cHTML und XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären, mobilen und ultramobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-)Videorekordern, Mobiltelefonen, Tablets, Mobile Digital Assistants (MDA), Personal Digital Assistants (PDA) und Mobile Internet Devices (MID), und umfasst die Nutzung im Rahmen von Telekommunikations-, Telemedien- und Rundfunkdiensten (etwa Web- und Mobilportale, Applikationen, Widgets, RSS-, SMS-, MMS-, E-Mail-, Messenger- und Nachrichtendienste und unabhängig davon, ob diese als Push- oder als Pull-Dienste ausgestaltet sind) und im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter Verwendung des Inhalts als integraler Bestandteil von Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern, Videos, Screenshots, Audio-Samples, Teasern, Newslettern, Titeln und Namen für die Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen oder Produkten des Vermarkters, der vom Vermarkter vermarkteten Online-Medien und/oder von Dritten).
10.4 Wird im Zusammenhang mit dem Werbemittel eine Grafikdatei oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber dem Vermarkter für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafikdatei oder der entsprechenden Zeichen in dem jeweiligen Werbemittel.
11. Laufzeit
11.1 Ein über die Plattform erteilter Werbeauftrag endet mit Ablauf der vereinbarten Kampagnenlaufzeit.
11.2 Die zwischen dem Auftraggeber und dem Vermarkter geschlossene Vereinbarung über die Nutzung der Plattform (“Nutzungsvereinbarung”) wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von den Parteien jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Vereinbarte Werbeaufträge, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Nutzungsvereinbarung noch nicht vollständig ausgeführt sind, bleiben von der Beendigung der Nutzungsvereinbarung unberührt. Die Nutzungsvereinbarung gilt insoweit als fortbestehend und findet weiter Anwendung, bis der letzte Werbeauftrag vollständig ausgeführt ist. Die Erteilung neuer Werbeaufträge ist jedoch während des Fortgeltungszeitraums ausgeschlossen.
11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Werbeauftrags und/oder der Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt.
11.4 Jede Kündigung bedarf der Textform.
12. Störungen des Vertragsverhältnisses bei höherer Gewalt
Fällt die Durchführung eines Vertrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die der Vermarkter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund von Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so einigen sich die Parteien schon jetzt auf Erfüllung nach Ablauf des vereinbarten Kampagnenzeitraumes. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Fällt die Durchführung eines Vertrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die von dem Auftraggeber zu vertreten sind, so gelten jeweils die gesetzlichen Regelungen.
13. Einschaltung Dritter
Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder teilweisen Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Werbeauftrag der vorherigen Zustimmung des Vermarkters in Textform. Der Vermarkter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Werbeauftrag Dritter zu bedienen.
14. Vertraulichkeit und Presse
14.1 Soweit nicht anders in Textform vereinbart, werden die Vertragsparteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Der Vermarkter ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Werbeauftrags den gemäß Ziffer 13 eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und unbegrenzt über eine Beendigung hinaus.
14.2 Der Vermarkter ist berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Auftraggebers und Werbungtreibenden auf Produktebene zur Veröffentlichung an Nielsen Media Research oder vergleichbare Institutionen weiterzuleiten.
14.3 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermarkter und dem Auftraggeber oder bezüglich der Details getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Freigabe des Vermarkters. Dies gilt ebenso für Logoveröffentlichungen für vom Vermarkter gelieferte Logos.
15. Datenschutz und Nutzung anonymer Daten
15.1 Die Parteien sind sich einig, dass die Parteien im Rahmen dieses Vertrags grundsätzlich keine personenbezogenen Daten der anderen Partei verarbeiten. Hiervon ausgenommen ist die operativ-kaufmännische Durchführung dieses Vertrags (wie etwa die Speicherung von Ansprechpartnern der Parteien).
16. Auftragsstornierungen
Der Auftraggeber kann erteilte Werbeaufträge jederzeit, auch nach Start der vereinbarten Werbekampagne, kostenfrei mit Hilfe der dazu vorgesehenen Funktionen der Plattform stornieren. Für zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht erbrachte Medialeistungen erhält der Auftraggeber nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Kampagnenlaufzeit eine anteilige Rückerstattung der von ihm gezahlten Vergütung. Für die Rückerstattung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, über das die Vergütung gezahlt worden ist.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform.
17.2 Die Geltung Allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn einer Geltung solcher Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder der Vermarkter die Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Werbemittel widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.
17.3 Erfüllungsort ist Berlin. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Nutzungsvereinbarung oder einem über die Plattform erteilten Werbeauftrag ergebenden Ansprüche Berlin. Der Vermarkter kann den Auftraggeber jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.